Gebühren

Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die voraussichtlichen Gebühren beziffern wir Ihnen nach Wunsch, damit Sie die Kosten in Ihre Erwägungen einfließen lassen können.

Die Kosten für Erstberatungen belaufen sich auf maximal 180 EUR netto. Die konkrete Höhe hängt vom Gegenstand der Beratung und vom zeitlichen Umfang ab.

Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen übernehmen auf Wunsch wir.

Über die Möglichkeiten der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe klären wir im Bedarfsfall auf.